Verordnungen

 

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in der Regel in einer Einzeltherapie.

 

Ärzte, die eine Verordnung ausstellen können sind:

  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • Phoniater/Pädaudiologen
  • HNO-Arzt
  • Neurologe
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte

 

Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann die Sprachtherapie / Logopädie Madera tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.

 

Kosten der logopädischen Behandlung

 

Gesetzliche Krankenkasse

Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.

 

Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung errechnet sich also individuell aus Art und Umfang der abgegebenen logopädischen Leistungen pro Rezept.

 

Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind lediglich Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse, der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungen, der Postbeamtenkrankenkasse A sowie der Freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zivildienst). Auch Heimbewohner sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.

Private Krankenversicherung

Für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer existiert für die Abrechnung mit Privatpatienten keine gesetzliche Gebührenordnung wie bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Sprachtherapie / Logopädie Madera orientiert sich hierbei an den Beihilfesätzen für Beamte.